Dünnschichtchromatografie: |
Gegenwärtig die bedeutungsvollste Methode zur Identitätsprüfung. Erfolgt fast
ausschließlich unter Verwendung von Kieselgel (häufig mit Fluoreszenzindikator). Als
Referenzsubstanzen dienen die aktiven Bestanteile einer Droge, sonstige Bestandteile der
Droge oder Verbindungen anderer Stoffgruppen mit ähnlichem chromatografischen Verhalten
und Detektierbarkeit. Nachgewiesen werden ebenfalls entweder die aktiven Bestanteile einer
Droge oder sonstige Bestandteile der Droge. In letzterem Fall bezeichnet man diese als Leitsubstanzen.
Das AB schreibt Platten mit einer Größe von 20 x 20 cm vor. Aufgetragen wird meist
bandenförmig mit einer Bandenlänge von 20 mm. Die Laufstrecke beträgt in der Regel 15
cm. In der Praxis, die auch in den Praktika gelehrt wird, ist aus Kostengründen auch eine
Miniaturisierung möglich (z. B. Plattenlänge 10 cm, Laufstrecke 8 cm, Bandenlänge 10
mm). Zur rechtlichen Stellung derartiger Miniaturisierungen (teilweise als Mikro-DC
bezeichnet) finden sich keine Angaben.
Häufig werden unterschiedliche Detektionsmethoden verwendet. Üblich ist eine Kombination
der Detektion unter UV-Licht (teilweise sowohl 366 und 254 nm) mit einer Farbreaktion
(Sprühreagenz). Zur Beschleunigung/Aktivierung der Reaktion wird zuweilen erhitzt.
Manchmal wird besprüht und anschließend unter UV-Licht ausgewertet (z. B.
Flavonoiddrogen). |